Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung (Oö. FAP) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2026 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung und Feuerwehr-mannschaftsstärke sowie eine GefahrenabwehrAusrüstungs- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen

StF: LGBl. Nr. 75/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 des Oö. Feuerwehrgesetzes 2015Planungsverordnung (Oö. FWG 2015FAP), LGBl. Nr. 104/2014, und des § 21 Abs. 1 Z 2 des Oö Fundstelle seit 13.07.2026 weggefallen. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (Oö. FGPG), LGBl. Nr. 113/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

Stand vor dem 13.07.2026

In Kraft vom 01.07.2015 bis 13.07.2026
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung und Feuerwehr-mannschaftsstärke sowie eine GefahrenabwehrAusrüstungs- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen

StF: LGBl. Nr. 75/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 des Oö. Feuerwehrgesetzes 2015Planungsverordnung (Oö. FWG 2015FAP), LGBl. Nr. 104/2014, und des § 21 Abs. 1 Z 2 des Oö Fundstelle seit 13.07.2026 weggefallen. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes (Oö. FGPG), LGBl. Nr. 113/1994, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

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