Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung (Bgld. G-PVWO) Fundstelle

Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2000 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Bgld. G-PVWO)

StF: LGBl. Nr. 33/2000

Änderung

LGBl. Nr. 16/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des 3. Abschnittes, insbesondere der §§ 14 bis 16 und 19 bis 24 des Burgenländischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (Bgld. G-PVG), LGBl. Nr. 78/1999, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2000 bis 31.12.9999

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2000 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Bgld. G-PVWO)

StF: LGBl. Nr. 33/2000

Änderung

LGBl. Nr. 16/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des 3. Abschnittes, insbesondere der §§ 14 bis 16 und 19 bis 24 des Burgenländischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (Bgld. G-PVG), LGBl. Nr. 78/1999, wird verordnet:

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