Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Aufgabe der Lotsen- und Nachrichtengruppe besteht in Verkehrsregelungsaufgaben sowie in Melder-, Einweisungs- und sonstigen Hilfsdiensten.
(3) Die Aufstellung einer Lotsen- und Nachrichtengruppe ist für jede Feuerwehr anzustreben.
(4) Die Lotsen- und Nachrichtengruppe ist mit den erforderlichen Alarm-, Signal- und Fernmeldegeräten sowie Führungsmitteln (zB Brandschutzplan, Karten) auszurüsten.
(2) Die Aufgabe der Lotsen- und Nachrichtengruppe besteht in Verkehrsregelungsaufgaben sowie in Melder-, Einweisungs- und sonstigen Hilfsdiensten.
(3) Die Aufstellung einer Lotsen- und Nachrichtengruppe ist für jede Feuerwehr anzustreben.
(4) Die Lotsen- und Nachrichtengruppe ist mit den erforderlichen Alarm-, Signal- und Fernmeldegeräten sowie Führungsmitteln (zB Brandschutzplan, Karten) auszurüsten.