§ 40 LHG-VO 2000 (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
Erwachsen der Behörde bei außerordentlichen Überprüfungen gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 Bgld.§ 40 LHG 1999 Kosten, sind die Bestimmungen der §§ 75 ff-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 158/1998 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 164/1998, anzuwenden.

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.07.2001 bis 11.09.2019
Erwachsen der Behörde bei außerordentlichen Überprüfungen gemäß § 19 Abs. 1 Z 4 Bgld.§ 40 LHG 1999 Kosten, sind die Bestimmungen der §§ 75 ff-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. II Nr. 158/1998 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 164/1998, anzuwenden.

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