§ 44 LHG-VO 2000 (weggefallen)

Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer das 19§ 44 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Lebensjahr vollendet hat und eine mindestens einjährige facheinschlägige Praxis bei einem Rauchfangkehrer oder in einem Gewerbebetrieb, der nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Heizungsanlagen und/oder zur Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen von Heizungsanlagen befugt ist, nachweist.

Stand vor dem 11.09.2019

In Kraft vom 01.01.2001 bis 11.09.2019
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer das 19§ 44 LHG-VO 2000 seit 11.09.2019 weggefallen. Lebensjahr vollendet hat und eine mindestens einjährige facheinschlägige Praxis bei einem Rauchfangkehrer oder in einem Gewerbebetrieb, der nach den gewerberechtlichen Vorschriften zur Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Heizungsanlagen und/oder zur Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen von Heizungsanlagen befugt ist, nachweist.

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