§ 21 LBBG 2001

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2023 bis 31.12.9999

Stand vor dem 04.05.2023

In Kraft vom 01.01.2023 bis 04.05.2023

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