§ 5 Wr.ArchG

Wiener Archivgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2018 bis 31.12.9999

(1) Mit der Führung und Verwaltung des Wiener Stadt- und Landesarchives sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:

1.

Besorgung der Archivierung des Archivgutes des Landes und der Stadt Wien (§ 3 Z 5);

2.

VerwahrungArchivierung von Archivgut von Bundesdienststellen, insbesondere auch Gerichten,überwiegend regionaler Bedeutung im örtlichen BereichSinne des Landes Wien§ 3 Abs. 6 Z 1 des Bundesgesetzes über die Sicherung, soweit diesesAufbewahrung und Nutzung von Archivgut nach dem des Bundes (Bundesarchivgesetz angeboten wird), BGBl. I Nr. 162/1999, sowie von Schriftgut, das bei Dienststellen des Bundes in den Ländern angefallen ist (§ 5 Abs. 9 Bundesarchivgesetz), und Verwahrung von Schriftgut im Sinne des § 5 Abs. 6 Bundesarchivgesetz;

3.

Erwerb oder Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung, sofern an deren Erhaltung ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse besteht;

4.

Beratung der anbietenden Stellen bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen im Hinblick auf die spätere Archivierung, Besichtigung von Registraturen oder Informationsverwaltungsstellen der anbietenden Stellen sowie Veranlassung und Durchführung von Maßnahmen über Verwaltung, Aufbewahrung und Ablieferung von Unterlagen;

5.

Verarbeitung von Daten, insbesondere auch von personenbezogenen Daten einschließlich personenbezogener Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 der DSGVO, zum Zweck der Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten und Verarbeitung derart gespeicherter Informationen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Erfüllung anderer in diesem Gesetz genannter Zwecke;

6.

Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen zur Wiener und vergleichenden Stadtgeschichte und Förderung des Verständnisses für die Geschichte der Stadt Wien durch einschlägige Veröffentlichungen, Ausstellungen, Führungen und andere Veranstaltungen;

7.

Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien in nationalen und internationalen, den Aufgabenkreis des Stadt- und Landesarchives berührenden Fachgremien.

Stand vor dem 31.07.2018

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.07.2018

(1) Mit der Führung und Verwaltung des Wiener Stadt- und Landesarchives sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:

1.

Besorgung der Archivierung des Archivgutes des Landes und der Stadt Wien (§ 3 Z 5);

2.

VerwahrungArchivierung von Archivgut von Bundesdienststellen, insbesondere auch Gerichten,überwiegend regionaler Bedeutung im örtlichen BereichSinne des Landes Wien§ 3 Abs. 6 Z 1 des Bundesgesetzes über die Sicherung, soweit diesesAufbewahrung und Nutzung von Archivgut nach dem des Bundes (Bundesarchivgesetz angeboten wird), BGBl. I Nr. 162/1999, sowie von Schriftgut, das bei Dienststellen des Bundes in den Ländern angefallen ist (§ 5 Abs. 9 Bundesarchivgesetz), und Verwahrung von Schriftgut im Sinne des § 5 Abs. 6 Bundesarchivgesetz;

3.

Erwerb oder Übernahme sonstiger archivwürdiger Unterlagen zur dauernden Aufbewahrung, sofern an deren Erhaltung ein öffentliches oder wissenschaftliches Interesse besteht;

4.

Beratung der anbietenden Stellen bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen im Hinblick auf die spätere Archivierung, Besichtigung von Registraturen oder Informationsverwaltungsstellen der anbietenden Stellen sowie Veranlassung und Durchführung von Maßnahmen über Verwaltung, Aufbewahrung und Ablieferung von Unterlagen;

5.

Verarbeitung von Daten, insbesondere auch von personenbezogenen Daten einschließlich personenbezogener Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 der DSGVO, zum Zweck der Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten und Verarbeitung derart gespeicherter Informationen zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Erfüllung anderer in diesem Gesetz genannter Zwecke;

6.

Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen zur Wiener und vergleichenden Stadtgeschichte und Förderung des Verständnisses für die Geschichte der Stadt Wien durch einschlägige Veröffentlichungen, Ausstellungen, Führungen und andere Veranstaltungen;

7.

Wahrnehmung der Interessen der Stadt Wien in nationalen und internationalen, den Aufgabenkreis des Stadt- und Landesarchives berührenden Fachgremien.

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