§ 52b LBBG 2001 Dienstzulagen

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2017 bis 31.12.9999
(1) Abweichend von § 57 Abs. 2 lit. b des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Leiterinnen und Leiter der Verwendungsgruppe L1

in der Dienstzu-lagengruppe in der Dienstzulagenstufe
1 2 3
Euro
I 796,80 851,80 904,40
II 717,30 767,30 813,70
III 637,20 682,00 723,40
IV 557,30 596,40 633,70
V 478,20 510,90 542,50

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

(2) Das Joseph-Haydn Konservatorium wird in die Dienstzulagengruppe I eingereiht.

Stand vor dem 24.05.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 24.05.2017
(1) Abweichend von § 57 Abs. 2 lit. b des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstzulage für Leiterinnen und Leiter der Verwendungsgruppe L1

in der Dienstzu-lagengruppe in der Dienstzulagenstufe
1 2 3
Euro
I 796,80 851,80 904,40
II 717,30 767,30 813,70
III 637,20 682,00 723,40
IV 557,30 596,40 633,70
V 478,20 510,90 542,50

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

(2) Das Joseph-Haydn Konservatorium wird in die Dienstzulagengruppe I eingereiht.

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