§ 2 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
(1) Zum Landtag wahlberechtigt sind:

a)

österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und

b)

österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre.

(§ 2) Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. 1 ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 25.01.2012 bis 21.08.2017
(1) Zum Landtag wahlberechtigt sind:

a)

österreichische Staatsbürger, die in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und

b)

österreichische Staatsbürger, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre.

(§ 2) Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. 1 ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten