§ 52d LBBG 2001 Dienstalterszulage für Lehrpersonen

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2017 bis 31.12.9999
Abweichend von § 56 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstalterszulage (DAZ) für Lehrpersonen:

in der Gehaltsstufe in der Verwendungsgruppe
L3 L2b1 L2a1 L2a2 L1
Euro
kleine DAZ 73,20 131,30 47,40 59,90 98,80
große DAZ 146,40 175,00 189,70 239,50 395,10

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

Stand vor dem 24.05.2017

In Kraft vom 01.01.2016 bis 24.05.2017
Abweichend von § 56 des Gehaltsgesetzes 1956 beträgt die Dienstalterszulage (DAZ) für Lehrpersonen:

in der Gehaltsstufe in der Verwendungsgruppe
L3 L2b1 L2a1 L2a2 L1
Euro
kleine DAZ 73,20 131,30 47,40 59,90 98,80
große DAZ 146,40 175,00 189,70 239,50 395,10

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 27/2017)

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