§ 25 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
(1) An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind§ 25 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen.

(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

(3) Jeder Wahlberechtigte hat, sofern er nicht im Besitz einer Wahlkarte ist, seine Stimme vor der Wahlbehörde am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis abzugeben.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 25.01.2012 bis 21.08.2017
(1) An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind§ 25 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen.

(2) Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

(3) Jeder Wahlberechtigte hat, sofern er nicht im Besitz einer Wahlkarte ist, seine Stimme vor der Wahlbehörde am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis abzugeben.

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