§ 76 TLWO 2011 (weggefallen)

Tiroler Landtagswahlordnung 2011 – TLWO 2011

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.08.2017 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 76 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Landtagswahlordnung 2008, LGBl. Nr. 14, außer Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Wahlbehörden bleiben bis zu ihrer Neubildung anlässlich der nächsten Landtagswahl weiter im Amt.

Stand vor dem 21.08.2017

In Kraft vom 25.01.2012 bis 21.08.2017
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft§ 76 TLWO 2011 seit 21.08.2017 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Landtagswahlordnung 2008, LGBl. Nr. 14, außer Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Wahlbehörden bleiben bis zu ihrer Neubildung anlässlich der nächsten Landtagswahl weiter im Amt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten