§ 111a LBBG 2001

Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Folgende Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen von Beamtinnen, eingetragene Partner von Beamten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Vertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden: §§ 76, 79 Abs. 3, § 85 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, § 86 Abs. 1 und 2, § 88 Abs. 2, § 90 Abs. 1 und 2, § 93 Abs. 1 Z 2, § 94 Abs. 3 und § 95 Abs. 3.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2012)

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.2012
Folgende Bestimmungen dieses Hauptstücks sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz eingetragene Partnerinnen von Beamtinnen, eingetragene Partner von Beamten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner von Vertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden: §§ 76, 79 Abs. 3, § 85 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, § 86 Abs. 1 und 2, § 88 Abs. 2, § 90 Abs. 1 und 2, § 93 Abs. 1 Z 2, § 94 Abs. 3 und § 95 Abs. 3.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2012)

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