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Zum Besuch der Berufsschule sind land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge sowie die nach den §§ 11a §§ 18 und 11b des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32,19 LFBAG 2024 integrativ Auszubildenden verpflichtet, es sei denn, dass sieZum Besuch der Berufsschule sind land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge sowie die nach den Paragraphen 18 und 19 LFBAG 2024 integrativ Auszubildenden verpflichtet, es sei denn, dass sie
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Zum Besuch der Berufsschule sind land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge sowie die nach den §§ 11a §§ 18 und 11b des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32,19 LFBAG 2024 integrativ Auszubildenden verpflichtet, es sei denn, dass sieZum Besuch der Berufsschule sind land- und forstwirtschaftliche Lehrlinge sowie die nach den Paragraphen 18 und 19 LFBAG 2024 integrativ Auszubildenden verpflichtet, es sei denn, dass sie
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