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Burgenländische Seniorinnen und Senioren sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und Angehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die
1. | in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Hauptwohnsitz haben und | |||||||||
2. a) | eine Pension oder einen Ruhebezug beziehen oder | |||||||||
b) | das 60. Lebensjahr vollendet haben. |
Burgenländische Seniorinnen und Senioren sind jene österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und Angehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die
1. | in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Hauptwohnsitz haben und | |||||||||
2. a) | eine Pension oder einen Ruhebezug beziehen oder | |||||||||
b) | das 60. Lebensjahr vollendet haben. |