§ 3 TDSG 2014 (weggefallen)

Datenschutzgesetz 2014 - TDSG 2014, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2018 bis 31.12.9999
Für dieses Gesetz gelten die Begriffe nach § 4 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2013, sinngemäß mit der Maßgabe, dass sich bei Datenanwendungen und bei der Verwendung von Daten die jeweiligen Schritte bzw§ 3 TDSG 2014 seit 17.07.2018 weggefallen. die Handhabung auf nicht-automationsunterstützt verarbeitete oder übermittelte Daten beziehen.

Stand vor dem 17.07.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 17.07.2018
Für dieses Gesetz gelten die Begriffe nach § 4 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 83/2013, sinngemäß mit der Maßgabe, dass sich bei Datenanwendungen und bei der Verwendung von Daten die jeweiligen Schritte bzw§ 3 TDSG 2014 seit 17.07.2018 weggefallen. die Handhabung auf nicht-automationsunterstützt verarbeitete oder übermittelte Daten beziehen.

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