§ 3 T-GEAL (weggefallen)

Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.06.2019 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 3 T-GEAL seit 27.06.2019 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 112/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 87/2012, außer Kraft.

Stand vor dem 27.06.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 27.06.2019
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 3 T-GEAL seit 27.06.2019 weggefallen. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 112/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 87/2012, außer Kraft.

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