§ 15 T-SA (weggefallen)

Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 2014, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Ist das Kollegium durch mehr als sechs Monate beschlussunfähig, so sind die Mitglieder (Ersatzmitglieder) neu zu bestellen bzw§ 15 T-SA seit 31.12.2018 weggefallen. neu zu entsenden. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung des Kollegiums wegen Beschlussunfähigkeit nicht stattfinden konnte.

(2) Der Ablauf der Frist nach Abs. 1 hat den Verlust der Mitgliedschaft zum Kollegium zur Folge.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
(1) Ist das Kollegium durch mehr als sechs Monate beschlussunfähig, so sind die Mitglieder (Ersatzmitglieder) neu zu bestellen bzw§ 15 T-SA seit 31.12.2018 weggefallen. neu zu entsenden. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung des Kollegiums wegen Beschlussunfähigkeit nicht stattfinden konnte.

(2) Der Ablauf der Frist nach Abs. 1 hat den Verlust der Mitgliedschaft zum Kollegium zur Folge.

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