§ 8 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Klausurprüfung haben unter Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte einen eindeutigen Auftrag und einen Hinweis auf die Prüfungsdauer zu enthalten§ 8 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. Sie dürfen im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert; hingegen müssen die Arbeitsformen im Unterricht ausreichend geübt worden sein. Bei den praktischen Prüfungen ist die Verwendung von mitgebrachten Materialien und praxisüblichen Hilfsmitteln insoweit zulässig, als gleichartige Mittel allen Prüfungskandidaten zur Verfügung stehen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
Die Prüfungsaufgaben der schriftlichen Klausurprüfung haben unter Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte einen eindeutigen Auftrag und einen Hinweis auf die Prüfungsdauer zu enthalten§ 8 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen. Sie dürfen im Unterricht nicht so weit vorbereitet worden sein, dass ihre Bearbeitung keine selbstständige Leistung erfordert; hingegen müssen die Arbeitsformen im Unterricht ausreichend geübt worden sein. Bei den praktischen Prüfungen ist die Verwendung von mitgebrachten Materialien und praxisüblichen Hilfsmitteln insoweit zulässig, als gleichartige Mittel allen Prüfungskandidaten zur Verfügung stehen.

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