§ 15 T-LAV (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2020 bis 31.12.9999
Die mündliche Prüfung umfasst

a)

eine Prüfung über die abschließende Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und

b)

eine Prüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgegenstände, sofern der vom Prüfungsgebiet umfasste Pflichtgegenstand (gegebenenfalls nach Erhöhung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen) mindestens drei Wochenstunden umfasst und in der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe als Pflichtgegenstand geführt wird:

1.

„Englisch“ oder eine andere lebende Fremdsprache,

2.

„Religion“,

3.

„Musisch Kreative Bildung“,

4.

„Politische Bildung und Rechtskunde“,

5.

„Informations- und Kommunikationstechnologie“ oder

6.

einem schulautonom festgelegten Pflichtgegenstand.

§ 15 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.08.2020
Die mündliche Prüfung umfasst

a)

eine Prüfung über die abschließende Arbeit (einschließlich deren Präsentation und Diskussion) und

b)

eine Prüfung nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgegenstände, sofern der vom Prüfungsgebiet umfasste Pflichtgegenstand (gegebenenfalls nach Erhöhung des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen) mindestens drei Wochenstunden umfasst und in der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe als Pflichtgegenstand geführt wird:

1.

„Englisch“ oder eine andere lebende Fremdsprache,

2.

„Religion“,

3.

„Musisch Kreative Bildung“,

4.

„Politische Bildung und Rechtskunde“,

5.

„Informations- und Kommunikationstechnologie“ oder

6.

einem schulautonom festgelegten Pflichtgegenstand.

§ 15 T-LAV seit 31.08.2020 weggefallen.

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