§ 8 TLDHG 2014 Disziplinarbehörden

Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 – TLDHG 2014, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Disziplinarbehörden sind:

a)

das Amt der Landesregierungdie Bildungsdirektion und

b)

die Disziplinarkommission für Landeslehrer.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018

Disziplinarbehörden sind:

a)

das Amt der Landesregierungdie Bildungsdirektion und

b)

die Disziplinarkommission für Landeslehrer.

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