§ 23 TLDHG 2014 Persönliche Voraussetzungen

Lehrer-Diensthoheitsgesetz 2014 – TLDHG 2014, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.05.2026

Zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Gleichbehandlungskommission, zur (zum) Gleichbehandlungsbeauftragten, zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten sowie zu Kontaktfrauen dürfen nur Personen bestellt werden, über die innerhalb der letzten drei Jahre keine Disziplinarstrafe verhängt worden ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.05.2026

Zu Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Gleichbehandlungskommission, zur (zum) Gleichbehandlungsbeauftragten, zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der (des) Gleichbehandlungsbeauftragten sowie zu Kontaktfrauen dürfen nur Personen bestellt werden, über die innerhalb der letzten drei Jahre keine Disziplinarstrafe verhängt worden ist.

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