Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die bisher beauftragte Rauchfangkehrerin oder der bisher beauftragte Rauchfangkehrer ist verpflichtet, eine Abschrift des Kehrbuchs an die für die Zukunft beauftragte Rauchfangkehrerin oder den für die Zukunft beauftragten Rauchfangkehrer und an die Gemeinde zu übermitteln KehrG 2006 seit 01.07.2022 weggefallen.
(2) Die bisher beauftragte Rauchfangkehrerin oder der bisher beauftragte Rauchfangkehrer ist verpflichtet, eine Abschrift des Kehrbuchs an die für die Zukunft beauftragte Rauchfangkehrerin oder den für die Zukunft beauftragten Rauchfangkehrer und an die Gemeinde zu übermitteln KehrG 2006 seit 01.07.2022 weggefallen.