§ 78 T-LGG

Landtag, Tiroler, Geschäftsordnung 2015, Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.03.2020 bis 31.12.9999

Die §§ 74 bis 77 gelten sinngemäß auch für die Verhandlungen in den Ausschüssen.

Stand vor dem 27.03.2020

In Kraft vom 01.09.2015 bis 27.03.2020

Die §§ 74 bis 77 gelten sinngemäß auch für die Verhandlungen in den Ausschüssen.

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