§ 35 Oö. SBEV 1994

Oö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.1994 bis 31.12.9999

§ 35

Schlußbestimmung

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1985, LGBl. Nr. 116, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 65/1991, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.1994 bis 31.12.9999

§ 35

Schlußbestimmung

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die O.ö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1985, LGBl. Nr. 116, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 65/1991, außer Kraft.

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