Oö. Sportartenverordnung 2016 (Oö. SAV 2016) Fundstelle (weggefallen)

Oö. Sportartenverordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung der Sportarten im Sinn des Oö. Sportgesetzes (Oö. Sportartenverordnung 2016)

StF: LGBl. Nr. 21/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des (Oö. Sportgesetzes, LGBl. Nr. 93/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2014, wird verordnet:

SAV 2016) Fundstelle seit 24.04.2020 weggefallen.

Stand vor dem 24.04.2020

In Kraft vom 01.04.2016 bis 24.04.2020
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Feststellung der Sportarten im Sinn des Oö. Sportgesetzes (Oö. Sportartenverordnung 2016)

StF: LGBl. Nr. 21/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des (Oö. Sportgesetzes, LGBl. Nr. 93/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2014, wird verordnet:

SAV 2016) Fundstelle seit 24.04.2020 weggefallen.

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