§ 5 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden Aufgaben- oder Sachbereichen§ 5 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Die Aufgaben sind in der Regel nach klaren Vorgaben zu erfüllen, wobei Abklärungen nach Checklisten oder Schemata bzw. nach Routine und Erfahrung vorzunehmen und auf dieser Basis Ermessensentscheidungen in einem klar vorgegebenen Rahmen zu treffen sind. In den anspruchsvolleren Ausprägungen müssen Ursachen und Zusammenhänge erfasst und erkannt werden. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachbereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADSB1

Administrative Sachbearbeitung 1/3

ADSB2

Administrative Sachbearbeitung 2/3

ADSB3

Administrative Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden Aufgaben- oder Sachbereichen§ 5 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Die Aufgaben sind in der Regel nach klaren Vorgaben zu erfüllen, wobei Abklärungen nach Checklisten oder Schemata bzw. nach Routine und Erfahrung vorzunehmen und auf dieser Basis Ermessensentscheidungen in einem klar vorgegebenen Rahmen zu treffen sind. In den anspruchsvolleren Ausprägungen müssen Ursachen und Zusammenhänge erfasst und erkannt werden. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachbereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Administrative Sachbearbeitung – ADSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

ADSB1

Administrative Sachbearbeitung 1/3

ADSB2

Administrative Sachbearbeitung 2/3

ADSB3

Administrative Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 2 festgelegt.

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