§ 9 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereichen§ 9 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Diese sind in der Regel nach klaren Vorgaben (festgelegte Prozeduren, Handhabung von Instrumenten, Handbücher, Leitfäden und dergleichen) zu erfüllen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum. Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachgebereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben oder Methoden und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum mit teilweiser freier Methodenwahl und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

TNSB1

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 1/3

TNSB2

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 2/3

TNSB3

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB umfasst die Ausführung von bekannten Aufgaben in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereich oder in mehreren zusammenhängenden technischen oder naturwissenschaftlichen Aufgaben- oder Sachbereichen§ 9 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Diese sind in der Regel nach klaren Vorgaben (festgelegte Prozeduren, Handhabung von Instrumenten, Handbücher, Leitfäden und dergleichen) zu erfüllen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum. Dieses reicht von der Ausführung gleichartiger Aufgaben in einem oder wenigen Aufgaben- oder Sachbereichen bis zur Ausführung verschiedenartiger Aufgaben in mehreren Aufgaben- oder Sachgebereichen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;

b)

dem Freiraum bei der Aufgabenausführung und dem Anforderungsniveau: Diese reichen von inhaltlich klaren Vorgaben oder Methoden und einer schematischen Sachkenntnis bis zu einem definierten Ermessensspielraum mit teilweiser freier Methodenwahl und einer komplexen Sachkenntnis. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz und Fachkompetenz.

(2) Die Modellfunktion Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung – TNSB besteht aus den folgenden Modellstellen:

TNSB1

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 1/3

TNSB2

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 2/3

TNSB3

Technische/Naturwissenschaftliche Sachbearbeitung 3/3

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 3 festgelegt.

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