§ 19 MStV Allgemeine Verwaltung (weggefallen)

Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung – MStV Allgemeine Verwaltung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.03.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten Problemstellungen im Rahmen beratender, therapeutischer und konzeptioneller Aufgaben, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben regelmäßig mit umfasst sind§ 19 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von therapeutischen und beratenden Aufgaben über zusätzliche Gutachtertätigkeit bis zu interdisziplinären und federführenden Aufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

der Prozesskompetenz und den Fachschwerpunkten: Diese sind gekennzeichnet durch die Ausführung von Aufgaben in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachgebiet mit einem Fachschwerpunkt bis zur Ausführung von Aufgaben in einem komplexen Fachgebiet oder in mehreren vernetzten Fachgebieten mit mehreren Fachschwerpunkten und fachlicher Führungsverantwortung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach.

(2) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX besteht aus den folgenden Modellstellen:

SOEX1

Soziale Experten 1/5

SOEX2

Soziale Experten 2/5

SOEX3

Soziale Experten 3/5

SOEX4

Soziale Experten 4/5

SOEX5

Soziale Experten 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.

(3) Die Modellstelle SOEX5 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle SOEX4 zugeordnet sind.

Stand vor dem 05.03.2021

In Kraft vom 26.11.2015 bis 05.03.2021
(1) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Bearbeitung von anspruchsvollen, vernetzten Problemstellungen im Rahmen beratender, therapeutischer und konzeptioneller Aufgaben, wobei Planungs- und Koordinationsaufgaben regelmäßig mit umfasst sind§ 19 MStV Allgemeine Verwaltung seit 05.03.2021 weggefallen. Dies erfordert abstraktes, analytisches Denken, genaue Kenntnisse der fachlichen Grundlagen und die Übernahme von Verantwortung zu getroffenen Entscheidungen. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

a)

dem Einsatzspektrum: Dieses reicht von therapeutischen und beratenden Aufgaben über zusätzliche Gutachtertätigkeit bis zu interdisziplinären und federführenden Aufgaben. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Wirkungsbereich und Kommunikation;

b)

der Prozesskompetenz und den Fachschwerpunkten: Diese sind gekennzeichnet durch die Ausführung von Aufgaben in einem überschaubaren, abgegrenzten Fachgebiet mit einem Fachschwerpunkt bis zur Ausführung von Aufgaben in einem komplexen Fachgebiet oder in mehreren vernetzten Fachgebieten mit mehreren Fachschwerpunkten und fachlicher Führungsverantwortung. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in den Anforderungsarten Entscheidungskompetenz, Fachkompetenz und Führungskompetenz Team/Fach.

(2) Die Modellfunktion Soziale Experten – SOEX besteht aus den folgenden Modellstellen:

SOEX1

Soziale Experten 1/5

SOEX2

Soziale Experten 2/5

SOEX3

Soziale Experten 3/5

SOEX4

Soziale Experten 4/5

SOEX5

Soziale Experten 5/5

Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.

(3) Die Modellstelle SOEX5 ist den im § 21 genannten Vertragsbediensteten vorbehalten, die aufgrund ihrer Verwendung der Modellstelle SOEX4 zugeordnet sind.

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