§ 5 W-PSA-V

Persönliche Schutzausrüstung in Dienststellen der Gemeinde Wien

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung wirdwerden die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, umgesetzt.

1.

Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18,

2.

Richtlinie (EU) 2019/1832 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl. Nr. L 279 vom 31. Oktober 2019, S. 35,

umgesetzt.

Stand vor dem 01.05.2021

In Kraft vom 01.04.2015 bis 01.05.2021

Durch diese Verordnung wirdwerden die Richtlinie 89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18, umgesetzt.

1.

Richtlinie 89/656/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. Nr. L 393 vom 30. Dezember 1989, S. 18,

2.

Richtlinie (EU) 2019/1832 vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 89/656/EWG hinsichtlich rein technischer Anpassungen, ABl. Nr. L 279 vom 31. Oktober 2019, S. 35,

umgesetzt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten