§ 8 LAKAP 2008 (weggefallen)

Landeskrankenanstaltenplan 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.02.2023 bis 31.12.9999
(1) Die Ausstattung der Krankenanstalten mit medizinisch-technischen Großgeräten wird auf Basis des ÖSG in Anlage C festgelegt und ist im RSG darauf Bedacht zu nehmen§ 8 LAKAP 2008 seit 24.02.2023 weggefallen.

(2) Unter Berücksichtigung gesundheitspolitischer und aktueller medizinischer Erkenntnisse sind Änderungen der Großgeräteausstattung einer Krankenanstalt nach Anhörung der Gesundheitsplattform des Burgenländischen Gesundheitsfonds mit Zustimmung der Landesregierung zulässig.

Stand vor dem 24.02.2023

In Kraft vom 13.01.2009 bis 24.02.2023
(1) Die Ausstattung der Krankenanstalten mit medizinisch-technischen Großgeräten wird auf Basis des ÖSG in Anlage C festgelegt und ist im RSG darauf Bedacht zu nehmen§ 8 LAKAP 2008 seit 24.02.2023 weggefallen.

(2) Unter Berücksichtigung gesundheitspolitischer und aktueller medizinischer Erkenntnisse sind Änderungen der Großgeräteausstattung einer Krankenanstalt nach Anhörung der Gesundheitsplattform des Burgenländischen Gesundheitsfonds mit Zustimmung der Landesregierung zulässig.

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