§ 10 T-PSGV

Tiroler Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.2020 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2016/0046/A).

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 79/2020 zu dieser Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2020/78/A).

Stand vor dem 16.07.2020

In Kraft vom 17.06.2016 bis 16.07.2020

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2016/0046/A).

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 79/2020 zu dieser Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2020/78/A).

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