§ 6 Bgld. GP Tätigkeitsbericht

Burgenländische Gesundheits- und Patientenanwaltschaft

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.10.2014 bis 31.12.9999

Die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft hat der Landesregierung in jedem zweiten Kalenderjahr bis zum 31. Oktober des Folgejahres einen Bericht über ihre Tätigkeit in den abgelaufenen beiden Kalenderjahren zu erstatten. Die Landesregierung hat diesen Bericht umgehend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen, wobei es ihr freisteht, den Bericht zu kommentieren. Der vom Landtag zur Kenntnis genommene Bericht ist der Gesundheit Österreich GmbH zur Verfügung zu stellen.

Stand vor dem 03.10.2014

In Kraft vom 17.01.2009 bis 03.10.2014

Die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft hat der Landesregierung in jedem zweiten Kalenderjahr bis zum 31. Oktober des Folgejahres einen Bericht über ihre Tätigkeit in den abgelaufenen beiden Kalenderjahren zu erstatten. Die Landesregierung hat diesen Bericht umgehend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen, wobei es ihr freisteht, den Bericht zu kommentieren. Der vom Landtag zur Kenntnis genommene Bericht ist der Gesundheit Österreich GmbH zur Verfügung zu stellen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten