§ 2 W-BROT (weggefallen)

Wiener Bauprodukte-Registrierungsstelle- und OIB-Tarif

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2019 bis 31.12.9999
Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte (§ 3 WBPG 2013) sowie als Zulassungsstelle (§ 15 WBPG 2013) von den Antragstellerinnen und Antragstellern einzuhebenden Beiträge zu den Verfahrenskosten werden entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Geschäftsordnung des OIB in Form einer fixen Grundgebühr (Tabelle 1) und einer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr mit einem pauschalen Stundensatz (Tabelle 2) festgesetzt wie folgt:


Tabelle 1

Grundgebühr

Grundgebühr in Euro

1.1 Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung ..…………………………...

650,--

1.2 Änderung einer Europäischen Technischen Bewertung ……………………………

390,--

1.3 Erteilung einer Bautechnischen Zulassung ..………………………………………..

650,--

1.4 Verlängerung einer Bautechnischen Zulassung …………………………………….

390,--

Tabelle 2

Sachbearbeitungsgebühr

in Euro
pro angefangener Stunde Bearbeitungszeit durch einen Referenten des OIB

Stundensatz ………………………………………………………………..

130,--

§ 2 W-BROT seit 31.10.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2019

In Kraft vom 04.07.2015 bis 31.10.2019
Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte (§ 3 WBPG 2013) sowie als Zulassungsstelle (§ 15 WBPG 2013) von den Antragstellerinnen und Antragstellern einzuhebenden Beiträge zu den Verfahrenskosten werden entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Geschäftsordnung des OIB in Form einer fixen Grundgebühr (Tabelle 1) und einer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr mit einem pauschalen Stundensatz (Tabelle 2) festgesetzt wie folgt:


Tabelle 1

Grundgebühr

Grundgebühr in Euro

1.1 Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung ..…………………………...

650,--

1.2 Änderung einer Europäischen Technischen Bewertung ……………………………

390,--

1.3 Erteilung einer Bautechnischen Zulassung ..………………………………………..

650,--

1.4 Verlängerung einer Bautechnischen Zulassung …………………………………….

390,--

Tabelle 2

Sachbearbeitungsgebühr

in Euro
pro angefangener Stunde Bearbeitungszeit durch einen Referenten des OIB

Stundensatz ………………………………………………………………..

130,--

§ 2 W-BROT seit 31.10.2019 weggefallen.

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