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Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß § 118a118f Abs. 21 der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß § 118i der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren. Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß Paragraph 118 f, Absatz eins, der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß Paragraph 118 i, der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren.
Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß § 118a118f Abs. 21 der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß § 118i der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren. Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß Paragraph 118 f, Absatz eins, der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß Paragraph 118 i, der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren.