§ 19 Bgld. GSG 2008 Schlussbestimmungen

Burgenländisches Gassicherheitsgesetz 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2019 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Erzeugung, Lagerung, Speicherung, Leitung und Verwendung brennbarer Gase (Bgld. Gasgesetz), LGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, außer Kraft.

(3) § 16 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 2 Z 11, § 3 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 3 und 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 31.01.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.01.2019

(1) Dieses Gesetz tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Erzeugung, Lagerung, Speicherung, Leitung und Verwendung brennbarer Gase (Bgld. Gasgesetz), LGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, außer Kraft.

(3) § 16 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 2 Z 11, § 3 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 3 und 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2019 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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