§ 20 Oö. L-GBG (weggefallen)

Oö. Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichstellung und Frauenförderung im Sinn des 2., 3§ 20 . und 5L-GBG seit 31.07.2021 weggefallen. Abschnittes dieses Landesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:

1.

die Gleichstellungskommission des Landes (§§ 21 bis 25),

2.

die (der) Gleichstellungsbeauftragte (§§ 26 bis 28) und

3.

die Kontaktfrauen (§ 29).

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2021
Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichstellung und Frauenförderung im Sinn des 2., 3§ 20 . und 5L-GBG seit 31.07.2021 weggefallen. Abschnittes dieses Landesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:

1.

die Gleichstellungskommission des Landes (§§ 21 bis 25),

2.

die (der) Gleichstellungsbeauftragte (§§ 26 bis 28) und

3.

die Kontaktfrauen (§ 29).

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

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