Burgenländische Badegewässerverordnung 2010 (Bgld. BGV 2010) Fundstelle (weggefallen)

Burgenländische Badegewässerverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.08.2020 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 10. Mai 2010, mit der die Badegewässer und Badestellen (Überprüfungsstellen) bestimmt werden (Burgenländische Badegewässerverordnung 2010)

StF: LGBl. Nr. 32/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9a Abs (Bgld. 2 des Bäderhygienegesetzes, BGBl. Nr. 254/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2009, wird verordnet:

BGV 2010) Fundstelle seit 03.08.2020 weggefallen.

Stand vor dem 03.08.2020

In Kraft vom 21.05.2010 bis 03.08.2020
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 10. Mai 2010, mit der die Badegewässer und Badestellen (Überprüfungsstellen) bestimmt werden (Burgenländische Badegewässerverordnung 2010)

StF: LGBl. Nr. 32/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9a Abs (Bgld. 2 des Bäderhygienegesetzes, BGBl. Nr. 254/1976, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2009, wird verordnet:

BGV 2010) Fundstelle seit 03.08.2020 weggefallen.

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