§ 3 Bgld. LMKG-VO (weggefallen)

Burgenländische Lebensmittelkontrollgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.01.2019 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf jene Leistungen anzuwenden, die ab diesem Tag erbracht werden. Für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen ist weiterhin die § 3 Bgld. FleischuntersuchungsgebührenLMKG-Verordnung, LGBlVO seit 08.01.2019 weggefallen. Nr. 74/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 12/2008, anzuwenden.

Stand vor dem 08.01.2019

In Kraft vom 31.12.2010 bis 08.01.2019
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und ist auf jene Leistungen anzuwenden, die ab diesem Tag erbracht werden. Für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen ist weiterhin die § 3 Bgld. FleischuntersuchungsgebührenLMKG-Verordnung, LGBlVO seit 08.01.2019 weggefallen. Nr. 74/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 12/2008, anzuwenden.

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