§ 5 TROG 2016 (weggefallen)

Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat die für die überörtliche Raumordnung bedeutsamen natürlichen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen zu erheben und in Bestandsaufnahmen festzuhalten§ 5 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen. Die Bestandsaufnahmen sind auf dem aktuellen Stand zu halten.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 01.10.2016 bis 30.04.2022
Die Landesregierung hat die für die überörtliche Raumordnung bedeutsamen natürlichen, wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen zu erheben und in Bestandsaufnahmen festzuhalten§ 5 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen. Die Bestandsaufnahmen sind auf dem aktuellen Stand zu halten.

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