§ 3 W-VEXAT Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Bundesgesetzen

Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2016 bis 31.12.9999

Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VEXAT samt deren Anhang auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Jänner 2013April 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 04.05.2016

In Kraft vom 01.04.2013 bis 04.05.2016

Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der VEXAT samt deren Anhang auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. Jänner 2013April 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

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