§ 3 Oö. PK 2017 (weggefallen)

Oö. Pflegegebühren- und Kostenbeitragsverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Höhe des gemäß § 52 Abs. 2 § 3 Oö. KAG 1997 valorisierten Kostenbeitrags beträgt 9,76 Euro pro PflegetagPK 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Der Kostenbeitrag ist kein Entgelt im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
(1) Die Höhe des gemäß § 52 Abs. 2 § 3 Oö. KAG 1997 valorisierten Kostenbeitrags beträgt 9,76 Euro pro PflegetagPK 2017 seit 31.12.2017 weggefallen.

(2) Der Kostenbeitrag ist kein Entgelt im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994.

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