§ 1 Oö. BKL

Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

1. ABSCHNITT

Bestimmungen für pragmatische Lehrer

 

§ 1

Anwendungsbereich

 

Der 1. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

1. ABSCHNITT

Bestimmungen für pragmatische Lehrer

 

§ 1

Anwendungsbereich

 

Der 1. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.

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