§ 3 Oö. BKL

Oö. Bruckner-Konservatorium-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

2. ABSCHNITT

Gemeinsame Bestimmungen für pragmatische Lehrer und Vertragslehrer

 

§ 3

Anwendungsbereich

 

Der 2. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

2. ABSCHNITT

Gemeinsame Bestimmungen für pragmatische Lehrer und Vertragslehrer

 

§ 3

Anwendungsbereich

 

Der 2. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.

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