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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landesregierung ist jederzeit berechtigt, in alle Akten, Bücher, Rechnungen und sonstige Zahlungs- bzw§ 28 Bgld. Buchungsbelege Einblick zu nehmen und wahrgenommene Mängel abzustellenHK 1963 seit 31.12.2022 weggefallen.
(2) Die Landesregierung ist jederzeit berechtigt, in alle Akten, Bücher, Rechnungen und sonstige Zahlungs- bzw§ 28 Bgld. Buchungsbelege Einblick zu nehmen und wahrgenommene Mängel abzustellenHK 1963 seit 31.12.2022 weggefallen.