§ 1 WHKÜV 2016

Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Für die Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß §§ 22 bis 24 WHKGWHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif A Post 1 bis 9 genannte Entgelt verrechnet werden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 05.07.2016 bis 31.12.2020

Für die Überprüfung von Heizungsanlagen gemäß §§ 22 bis 24 WHKGWHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif A Post 1 bis 9 genannte Entgelt verrechnet werden.

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