§ 4 Oö. ML

Oö. Musikschul-Lehrverpflichtungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

§ 4

Schlußbestimmungen

 

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt mit 9. September 1996 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.09.1996 bis 31.12.9999

§ 4

Schlußbestimmungen

 

1.

Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

2.

Diese Verordnung tritt mit 9. September 1996 in Kraft.

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