Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten (W-FAK) Fundstelle (weggefallen)

Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten
StF: LGBl. Nr. 3/2017

Änderung

LGBl. Nr. 9/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 46 Abs (W-FAK) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2014, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2017
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten
StF: LGBl. Nr. 3/2017

Änderung

LGBl. Nr. 9/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 46 Abs (W-FAK) Fundstelle seit 31.12.2017 weggefallen. 1 Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 33/2014, wird verordnet:

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