§ 97 TROG 2016 (weggefallen)

Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Amtshandlungen und schriftliche Ausfertigungen der Umlegungsbehörde und des Landesverwaltungsgerichts sind von den landesrechtlich geregelten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit§ 97 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 07.04.2020 bis 30.04.2022
Amtshandlungen und schriftliche Ausfertigungen der Umlegungsbehörde und des Landesverwaltungsgerichts sind von den landesrechtlich geregelten Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit§ 97 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen.

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