Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Förderungen werden nur auf Antrag gewährt.
(2) Anträge auf Förderung sind ausreichend zu begründen.
(3) Förderungswerberinnen und Förderungswerber haben die mit der Inanspruchnahme der Förderung verbundenen Kosten selbst zu tragen.
(4) Auf die Gewährung von Förderungsmitteln besteht kein Rechtsanspruch.
(1) Förderungen werden nur auf Antrag gewährt.
(2) Anträge auf Förderung sind ausreichend zu begründen.
(3) Förderungswerberinnen und Förderungswerber haben die mit der Inanspruchnahme der Förderung verbundenen Kosten selbst zu tragen.
(4) Auf die Gewährung von Förderungsmitteln besteht kein Rechtsanspruch.